Rechtliche Grundlagen
Was ist ein Bebauungsplan und welches Verfahren muss für die Aufstellung durchlaufen werden? Wir erläutern die Grundlagen.
Was ist ein Bebauungsplan?
Bebauungspläne werden von den Gemeinden für abgegrenzte Bereiche (in der Regel für Neubaugebiete) erlassen und enthalten die wesentlichen Bauvorschriften für Gebäude (Häuser, Garagen und andere Nebengebäude) sowie für bauliche Anlagen und Pflanzen. Die Gemeinde strebt mit dem Erlass dieser Vorschriften ein bestimmtes Orts- und Straßenbild an.
In diesem Beispiel aus einem Bebauungsplan sind festgesetzt:
- Baugrenzen (blaue Linie): Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der blauen Linie platziert werden
- Baufelder für Garagen (rote Linie)
- die Firstrichtung der Dächer (Pfeillinien)
- die Gebäudehöhen (im Beispiel: „FOK” = Firstoberkante mit Höhenangabe)
- Pflanzgebote für Bäume und Sträucher (grüne Kreise und grüne Flächen)
Die Vorschriften helfen auch dem Miteinander der Bauherren, schützen sie doch davor, dass auf dem Nachbargrundstück Gebäude in beliebiger Höhe entstehen können oder zu nahe an der Grenze gebaut wird.
Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Bauverwaltung in Altusried (siehe unten: Ansprechpartner).
Bauleitplanung und Verfahren
Mit diesem Planungswerkzeug lenken die Gemeinden die städtebauliche Entwicklung ihrer Orte. Es wird zwischen der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung unterschieden. Der Flächennutzungsplan stellt dabei die Art der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet dar und dient als Richtschnur für die Entwicklung der Ortsteile. Der Bebauungsplan hingegen enthält ganz konkrete und verbindlichen Festsetzungen für ein einzelnes Baugebiet und regelt damit, wie die Gebäude in diesem Bereich aussehen dürfen und welche Maße dabei zu beachten sind.. Im Baugesetzbuch ist geregelt, welches Verfahren für die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen einzuhalten ist. In der Regel sind folgende Schritte erforderlich:
- Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat
- Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
- Ausarbeitung der Planung unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise
- Öffentliche Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Fachbehörden (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) für 1 Monat
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Gemeinderat
- Falls notwendig: Änderung der Planung und erneute Auslegung
- Satzungsbeschluss und In-Kraft-Treten (§ 10 Abs. 1 und 3 BauGB)
Die Öffentlichen Auslegungen werden in der Rubrik Aktuelle Bauleitplanverfahren sowie im Bekanntmachungsblatt angekündigt.
Ihre Ansprechpartner zu Bauleitplanverfahren und Bebauungsplänen
Claus Fischer: Tel. 08373 299-41
Karin Kiechle: Tel. 08373 299-48