Informationen und Hinweise für den Winter
Im Winter kommen auf uns jedes Jahr besondere Herausforderungen zu. Hier finden Sie einige Tipps und Hinweise, um gut durch die kalte Jahreszeit zu kommen.
Der erste Schneefall zeigt jedes Jahr deutlich, an welchen Grundstücken Bäume, Hecken und Sträucher entlang von Straßen und Wegen nicht auf das nötige Lichtraumprofil zurückgeschnitten haben. Der Freiraum über dem Gehweg (Lichtraumprofil) muss 2,50 m betragen, der Freiraum über der Straße 4,50 m.
Zur Straße hin müssen alle Begrünungen auf 50 cm Abstand zur Straße zurückgeschnitten werden. Wir bitten alle Grundstückseigentümer um Mithilfe, damit die Gehwege passierbar bleiben und auf der Straße niemand zu Schaden kommt.
Wir weisen darauf hin, dass unpassierbare Straßenbereiche von den Räumfahrzeugen nicht angefahren werden!
Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger die Gehwege an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee räumen und bei Glätte bestreuen müssen.
Diese Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr zu wiederholen, soweit erforderlich.
Die Details hierzu können der Reinigungs- und Sicherungsverordnung entnommen werden.
Anlässlich der starken Schneefälle im Winter 2005/06 und der dadurch verursachten Schäden bis hin zu Dacheinstürzen, hat das Bayer. Innenministerium ein Merkblatt zusammengestellt, damit sich Hausbesitzer auf ähnliche Schneeverhältnisse rechtzeitig vorbereiten können.
Darin enthalten sind auch nützliche Tipps darüber, welche Schneelast das Dach eines Hauses aushält, wie man das tatsächliche Gewicht des Schnees auf dem Hausdach ermittelt und wann man das Dach freiräumen soll.
Der Ratgeber ist im Internet unter abrufbar, kann aber auch über die Ernst-Vögel-GmbH Druck+Verlag, Kalvarienstraße 22, 93491 Stamsried, Tel.: 09466 94000, kostenfrei bezogen werden.
Merkblatt "Der nächste Winter kommt bestimmt"
Hinweis zur Schneelast:
Die charakteristische Schneelast kann über das Geolastzonen-Tool der Firma Dlubal ermittelt werden:
Die Berechnung der Schneelast hängt im Einzelfall von weiteren Faktoren (z. B. Dachneigung) ab.
Alle Angrenzer an öffentlichen Straßen im Außenbereich sollten vor dem ersten Schneefall die Schneezeichen aufstellen, um eine reibungslose Schneeräumung zu gewährleisten. Damit die Markierungen für den Räumdienst und für alle Kraftfahrer eine nützliche und gut sichtbare Orientierung darstellen, müssen sie mindestens 2,00 m hoch sein und ca. 50 cm vom Fahrbahnrand entfernt angebracht werden.
Umgefahrene, abgebrochene und abhanden gekommene Schneezeichen sind unverzüglich zu erneuern. Die Winterdienstfahrzeuge können nur ordentlich markierte Straßen und Wege richtig räumen.
Hilfreiche Tipps, um ihre Wasserleitungen winterfest zu machen, finden Sie in unserem Merkblatt:
Der Winterdienst in unserem großflächigen Gemeindegebiet ist eine personelle und logistische Herausforderung. Lesen Sie hier, wie diese bewältigt wird.
Die Gesamtgemeinde ist in 12 Räum-/Streubereiche eingeteilt. Es müssen 180 km Straßen geräumt und/oder gestreut werden - wohlgemerkt: in einer Richtung. Um beide Straßenseiten zu räumen/streuen legen die Winterdienstfahrzeuge pro Durchgang ca. 400 km zurück. Hinzu kommen Radwege, Parkplätze, Schulhöfe und ähnliches mit ca. 20 km Länge. Die großen Ortsdurchfahrten werden vom Freistaat Bayern sowie dem Landkreis Oberallgäu durch die Straßenmeisterei Kempten geräumt und gestreut.
Der Markt Altusried hat für die Durchführung des Winterdienstes 9 eigene Fahrzeuge, sowie 3 Fremdfirmen mit ebenfalls 9 Fahrzeugen im Einsatz. Zusätzlich sind 4 Mann für Handräumdienste an Bushaltestellen, Überwege etc. im Einsatz. Bei größeren Schneefällen kann auf einige Sonderfahrzeuge (Schneefräsen, Schneeschleudern, Schaufellader) zurückgegriffen werden.
Außerhalb der normalen Arbeitszeit, also vor allem nachts und am Wochenende, gibt es einen Wettermelder-Dienst, bei dem ab dem frühen Morgen die Straßenverhältnisse überprüft werden. Fällt Schnee oder ist es glatt, alarmiert der Wettermelder den Winterdienst. Der Wettermelder-Dienst beginnt um 3:30 Uhr.
Wird der Winterdienst benötigt, sind die Fahrzeuge ab ca. 4:30 Uhr im Einsatz. Beginn und Ende der Räum- und Streupflicht sind so festgesetzt, dass bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs geräumt und gestreut sein soll und dies bis zum Ende des Berufsverkehrs nach Notwendigkeit aber auch wirtschaftlich zumutbaren Aspekten weitergeführt werden soll. Gesetzlich ist die Kommune verpflichtet, innerorts an verkehrswichtigen und gefährlichen, im Aussenbereich an verkehrswichtigen und besonders gefährlichen Stellen zu räumen und zu streuen. Gestreut wird mit einem Gemisch aus Splitt und Salz.
Die gesamte Mannschaft des Bauhofes sowie die Fremdunternehmer sind bemüht, die Schneeräumung so gut als möglich durchzuführen. Leider ist es nicht möglich, allen Anforderungen überall zu gleicher Zeit gerecht zu werden. Der Markt Altusried bittet hierfür um Verständnis und wünscht ein gutes Miteinander zwischen Bürger und Winterdienst.
Vor dem Winter werden durch den Bauhof die bekannten Wintersperren eingerichtet, die über die Wintermonate für folgende Gemeindeverbindungsstraßen Bestand haben:
- Unterhub – Käsers, sog. „Rauhenstein“
- Bergs – Biberschwang, das steile Waldstück (Biberschwanger Steige)
- Buchen am Wald – Schmidberg
- Unterhub – Figlers
- Schöneberg – Bräunlings
- Ottenstall – Winneberg
- Rorach – Wetzleberg
- Hinteregg – Bergen
- Wendelins – Lendras
- Knaus – Binzen
Parkverbote über die Wintermonate
Wie jedes Jahr müssen für den anstehenden Winter auch bestimmte Parkverbote errichtet werden, damit eine ordnungsgemäße Schneeräumung möglich ist, so z. B. auf der nördlichen Straßenseite der Kaldener Straße. Wir bitten, diese unbedingt zu beachten, um unnötige Probleme zu vermeiden.