Gemeindliches Satzungsrecht
Die gemeindlichen Satzungen und Verordnungen in den aktuellen Fassungen:
Ein Bebauungsplan enthält örtliche Bauvorschriften für ein bestimmtes Baugebiet.
- Die Planunterlagen der rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie in unserem Geoportal.
- Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren werden auf der Seite Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht.
Die "Satzung zur Regelung von Grundstückseinfriedungen" enthält Bestimmungen für Zäune, Mauern und Hecken entlang von Grundstücksgrenzen.
Die Satzung gilt nur dort, wo es keinen Bebauungsplan mit anderweitigen Festsetzungen gibt. Bestehende Einfriedungen genießen zudem Bestandsschutz, solange sie nicht umgebaut werden.
Einfriedungssatzung mit Anlagen in der Fassung der 1. Änderung vom 25.03.2022
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlagen (Entwässerungssatzung EWS - Stand der 1. Änderung): EWS.pdf
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS - Stand der 5. Änderung): BGS-EWS.pdf
Die Feuerwehrsatzung legt den Aufwand- und Kostenersatz für bestimmte Leistungen der Feuerwehr fest.
Feuerwehrsatzung in der Fassung vom 05.12.2022
Die "Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen" (Friedhofsatzung) regelt die gemeindeeigenen Einrichtungen für das Bestattungswesen.
Friedhofssatzung in der Fassung der 6. Änderung vom 05.07.2024
Gebührensatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 05.07.2024
Die Satzung regelt Benutzung und Verhalten auf den öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Sportstätten.
Die Hundesteuersatzung regelt, welche Steuer für das Halten von Hunden zu entrichten ist. Sie finden die Satzung und allgemeine Informationen hierzu auf folgender Seite:
Tipp für alle Hundebesitzer:
Die Kostensatzung mit Kommunalem Kostenverzeichnis enthält die Gebühren und Auslagen für alle Amtshandlungen.
Kostensatzung mit Kommunalem Kostenverzeichnis in der Fassung vom 29.07.2022
Plakate und Tafeln dürfen in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Standorten nach folgenden Vorgaben angebracht werden:
Kontakt:
Irene Lurtz
Tel.: 08373 299-25
E-Mail schreiben
In der Reinigungs- und Sicherungsverordnung sind die Pflichten der Grundstückseigentümer zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege bzw. Gehbahnen bei Glatteis festgelegt.
Reinigungs- und Sicherungsverordnung in der Fassung vom 23. März 2021
Erläuterungen zu den Inhalten der Verordnung:
Reinigen:
- Für die Anlieger an öffentlichen Straßen besteht eine generelle Reinigungspflicht. Diese bezieht sich primär auf Bürgersteige, Geh- und Radwege sowie angrenzende Grünflächen, die am eigenen Grundstück anliegen. Diese sind nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, zu kehren und von Unrat zu befreien.
- Die Reinigungspflicht erstreckt sich zudem auf allen Siedlungsstraßen bis zur Straßenmitte. Stärker befahrene Straßen müssen hingegen nur am Straßenrand gereinigt werden, nur bei Hauptstraßen mit hohem Durchgangsverkehr besteht für den Fahrbahnbereich keine Reinigungspflicht. Welche Straßen zu welcher Kategorie gehören, kann dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Verordnung) entnommen werden.
Räumen und Streuen:
- Die Verordnung regelt weiterhin die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Demnach besteht die Pflicht zum Schneeräumen und Streuen bei Glätte werktags ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, jeweils bis 20 Uhr abends. Als Gehbahn gilt dabei ein abgegrenzter Bürgersteig oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, ein Streifen von 1 Meter Breite am Fahrbahnrand. Bei einem einseitigen Gehweg sind nur die Eigentümer derjenigen Grundstücke zu Sicherungsmaßnahmen verpflichtet, vor denen der Gehweg liegt.
- Wer beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder aus Abwesenheit selbst nicht in der Lage ist, der Verpflichtung zum Räumen und Streuen nachzukommen, muss eine andere Person mit der Wahrnehmung der genannten Aufgaben beauftragen.
- Bitte nehmen Sie die Räum- und Streupflicht sehr ernst, da Sie bei einem Unfall, der auf der Gehbahn vor Ihrem Grundstück passiert, unter Umständen zu Schadenersatz herangezogen werden können.
Ansprechpartner im Ordnungsamt:
- Martina Müther
Tel. 08373 299-23
E-Mail schreiben - Christina Prinz
Tel. 08373 299-24
E-Mail schreiben
Die Satzung regelt, wie viele Stellplätze für PKW im Rahmen eines Bauvorhabens geschaffen werden müssen und wie diese zu gestalten sind. Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Bereiche, wo es Bebauungspläne mit abweichenden Regelungen gibt.
Stellplatz - und Garagensatzung
in der Fassung der 2. Änderung
Im Ortskern von Altusried steht der Gemeinde ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung der Innerortsplanung zu. Die Satzung finden Sie hier.
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserabgabesatzung WAS - Stand der 2. Änderung): WAS.pdf
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS - Stand der 9. Änderung): BGS-WAS.pdf