Bauantrag
Informationen und Formulare rund um das Thema Bauantrag und Bauvoranfrage
"Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: daß es am rechten Fleck stehe, daß es wohlgegründet, daß es vollkommen ausgeführt sei." (Johann Wolfgang von Goethe)
Verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig?
Die Frage, ob Sie für Ihren Neu- oder Umbau einen Bauantrag stellen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So werden Vorhaben im Außenbereich anders beurteilt als innerorts. Für viele Baugebiete gibt es zudem Bebauungspläne, die eigene Vorschriften enthalten.
Grundlegende Informationen zu Bauantrag und Genehmigung finden Sie auf der Webseite des Bayer. Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Bebauungspläne der aktuellen Baugebiete haben wir auf der Seite Bebauungspläne für Sie gesammelt. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn unklar ist, welche Bauvorschriften für Ihr Grundstück gelten.
Bauvorschriften, Formulare, Merkblätter
Nachfolgend haben wir zahlreiche Formulare, Broschüren und Informationen für Sie gesammelt, um Ihnen den Weg zu Ihrem Bauvorhaben zu vereinfachen.
Bauantragsformulare Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bietet online sämtliche Formulare rund um den Bauantrag in der aktuellen Fassung sowie Erläuterungen als PDF-Dateien zum Herunterladen an:
Hinweis: Die Formulare Bauantrag, Kriterienkatalog und Baubeschreibung sind grundsätzlich bei jedem Bauantrag einzureichen.
Änderungen durch die Einführung des digitalen Bauantrags
Durch die Einführung des digitalen Bauantrags im Landkreis Oberallgäu am 01.07.2023 haben sich die Vorgaben geändert, bei welcher Behörde die Bauantragsunterlagen einzureichen sind. Hierbei gilt, dass digitale Bauanträge grundsätzlich und ausschließlich beim Landratsamt Oberallgäu eingereicht werden müssen. Für Anträge in Papierform gelten die Vorgaben laut folgender Übersicht:
Übersicht Einreichung Papierunterlagen ab 01.07.2023
Informationen und Antworten auf viele Fragen zum Ablauf des digitalen Bauantragsverfahrens hat das Landratsamt auf der folgenden Seite zusammengestellt:
https://www.oberallgaeu.org/bauen-und-wohnen/digitales-bauantragsverfahren/
Weitere Informationen
(alle Seiten: Bayer. Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Bauantragsunterlagen
Unser Merkblatt informiert darüber, welche Unterlagen für einen Bauantrag erforderlich sind:
Der Entwurfsverfasser der Baupläne muss bauvorlageberechtigt sein. Dies sind neben Architekten, Bauingenieuren und Bautechnikern auch bestimmte Handwerker. Näheres hierzu im
Merkblatt des Bayer. Innenministeriums zur Bauvorlageberechtigung.
Amtlicher Lageplan
Der für den jeden Bauantrag einzureichende "Auszug aus dem Katasterwerk" ist im Bauamt während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Gebühren in Höhe von 36,- Euro müssen direkt bei Abholung entrichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde den Amtlichen Lageplan nur in Papierform herausgeben darf. In digitaler Form ist dieser nur direkt beim Vermessungsamt erhältlich: www.adbv-immenstadt.de
Statistikbogen
Zusammen mit den Bauantragsunterlagen muss auch ein Statistikbogen ausgefüllt und eingereicht werden.
Weitere Informationen hierzu sowie ein Online-Formular bietet das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung an.
Voraussetzung für eine Befreiung
Grundsätzlich sind die Festsetzungen im Bebauungsplan für alle Bauherren bindend. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann jedoch eine Befreiung ausgesprochen werden, wenn beispielsweise die Einhaltung der Vorschrift zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Grundzüge des Bebauungsplanes dadurch nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich die Unterschriften der Nachbarn einzuholen.
In der Gemeinde berät der Bauausschuss, ob einer Befreiung zugestimmt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landratsamt Oberallgäu.
Antragsformular auf Erteilung einer Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen:
Antragsformular Befreiung (docx Word-Datei)
Stellplatz- und Garagensatzung
Die Satzung regelt, wie viele Stellplätze für PKW im Rahmen eines Bauvorhabens geschaffen werden müssen und wie diese zu gestalten sind.
Gemeindliche Satzungen und Verordnungen
Einfriedungssatzung
Die "Satzung zur Regelung von Grundstückseinfriedungen" enthält Bestimmungen für Zäune, Mauern und Hecken entlang von Grundstücksgrenzen.
Das Bauamt hat Merkblätter zu verschiedenen Themen für Bauherren und Planer zusammengestellt:
- Merkblatt Bauvorlagen
- Verfahrensfreiheit und isolierte Abweichungen/Befreiung/Ausnahmen
- Garagen, Carports und Nebengebäude: Verfahrenfreiheit und Abstandsflächen
- Einfriedungssatzung: Erläuterung zur zulässigen Höhe von Einfriedungen
- Löschwasserversorgung bei Bauvorhaben im Außenbereich
- Wasserzähler: Hinweise zur korrekten Platzierung
Landratsamt Oberallgäu:
Bayer. Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
Falls Sie für ein Bauvorhaben Leitungspläne benötigen, hilft Ihnen unser Merkblatt mit allen wichtigen Kontaktdaten weiter:
Broschüre des Bayer. Justizministeriums zum Nachbarrecht:
Ihre Ansprechpartner im Bauamt:
Karin Kiechle: Tel. 08373 299-48
Anna Kutzer: Tel. 08373 299-47