Bauantrag

Informationen und Formulare rund um das Thema Bauantrag und Bauvoranfrage

"Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: daß es am rechten Fleck stehe, daß es wohlgegründet, daß es vollkommen ausgeführt sei." (Johann Wolfgang von Goethe)

 

Bauvorschriften, Formulare, Merkblätter

Nachfolgend haben wir zahlreiche Formulare, Broschüren und Informationen für Sie gesammelt, um Ihnen den Weg zu Ihrem Bauvorhaben zu vereinfachen.

Bauantragsformulare Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bietet online sämtliche Formulare rund um den Bauantrag in der aktuellen Fassung sowie Erläuterungen als PDF-Dateien zum Herunterladen an:

zum Formularservice

Hinweis: Die Formulare Bauantrag, Kriterienkatalog und Baubeschreibung sind grundsätzlich bei jedem Bauantrag einzureichen.


Änderungen durch die Einführung des digitalen Bauantrags

Durch die Einführung des digitalen Bauantrags im Landkreis Oberallgäu am 01.07.2023 haben sich die Vorgaben geändert, bei welcher Behörde die Bauantragsunterlagen einzureichen sind. Hierbei gilt, dass digitale Bauanträge grundsätzlich und ausschließlich beim Landratsamt Oberallgäu eingereicht werden müssen. Für Anträge in Papierform gelten die Vorgaben laut folgender Übersicht:

Übersicht Einreichung Papierunterlagen ab 01.07.2023

Informationen und Antworten auf viele Fragen zum Ablauf des digitalen Bauantragsverfahrens hat das Landratsamt auf der folgenden Seite zusammengestellt:

https://www.oberallgaeu.org/bauen-und-wohnen/digitales-bauantragsverfahren/


Weitere Informationen

(alle Seiten: Bayer. Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)

Bauantragsunterlagen

Unser Merkblatt informiert darüber, welche Unterlagen für einen Bauantrag erforderlich sind:

Merkblatt Bauvorlagen

Der Entwurfsverfasser der Baupläne muss bauvorlageberechtigt sein. Dies sind neben Architekten, Bauingenieuren und Bautechnikern auch bestimmte Handwerker. Näheres hierzu im
Merkblatt des Bayer. Innenministeriums zur Bauvorlageberechtigung.


Amtlicher Lageplan

Der für den jeden Bauantrag einzureichende "Auszug aus dem Katasterwerk" ist im Bauamt während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Gebühren in Höhe von 36,- Euro müssen direkt bei Abholung entrichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde den Amtlichen Lageplan nur in Papierform herausgeben darf. In digitaler Form ist dieser nur direkt beim Vermessungsamt erhältlich: www.adbv-immenstadt.de


Statistikbogen

Zusammen mit den Bauantragsunterlagen muss auch ein Statistikbogen ausgefüllt und eingereicht werden.

Weitere Informationen hierzu sowie ein Online-Formular bietet das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung an.

Voraussetzung für eine Befreiung

Grundsätzlich sind die Festsetzungen im Bebauungsplan für alle Bauherren bindend. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann jedoch eine Befreiung ausgesprochen werden, wenn beispielsweise die Einhaltung der Vorschrift zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Grundzüge des Bebauungsplanes dadurch nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich die Unterschriften der Nachbarn einzuholen.

In der Gemeinde berät der Bauausschuss, ob einer Befreiung zugestimmt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landratsamt Oberallgäu.

Antragsformular auf Erteilung einer Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen:

Antragsformular Befreiung (docx Word-Datei)

Stellplatz- und Garagensatzung

Die Satzung regelt, wie viele Stellplätze für PKW im Rahmen eines Bauvorhabens geschaffen werden müssen und wie diese zu gestalten sind.

Gemeindliche Satzungen und Verordnungen


Einfriedungssatzung

Die "Satzung zur Regelung von Grundstückseinfriedungen" enthält Bestimmungen für Zäune, Mauern und Hecken entlang von Grundstücksgrenzen.

Gemeindliche Satzungen und Verordnungen

Falls Sie für ein Bauvorhaben Leitungspläne benötigen, hilft Ihnen unser Merkblatt mit allen wichtigen Kontaktdaten weiter:

Merkblatt Planauskünfte

Broschüre des Bayer. Justizministeriums zum Nachbarrecht:

Ratgeber: Rund um die Gartengrenze

Ihre Ansprechpartner im Bauamt:

Karin Kiechle: Tel. 08373 299-48

Anna Kutzer: Tel. 08373 299-47

Kontakt und Sprechzeiten