Steuern & Gebühren
Wann ist die Grundsteuer fällig? Was ist bei einem Eigentümerwechsel zu beachten? Wie hoch ist die Hundesteuer? Diese Seite beantwortet viele Fragen rund um die gemeindlichen Steuern und Gebühren.
Allgemeine Informationen
Der Markt Altusried erhebt für das Landratsamt Oberallgäu eine Abwasserabgabe. Hiervon sind nur die Eigentümer von Anwesen betroffen, welche nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind.
Bei der Berechnung der Abwasserabgabe sind die am 30.06. des Vorjahres gemeldeten Einwohner ausschlaggebend. Der Abgabesatz beträgt derzeit 17,90 Euro/Person. Der Markt Altusried setzt die Abwasserabgabe jährlich per Bescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen (Eigentümer) fest. Der entsprechende Fälligkeitstermin ist aus dem Bescheid ersichtlich.
Sofern entsprechende Nachweise (Wartungsprotokolle, Gutachten des privaten Sachverständigen und Entleerungsnachweise) vorgelegt werden, ist eine Befreiung von der Abwasserabgabe möglich.
Landwirte können ebenfalls befreit werden, sofern deren häusliche Abwässer nach Vorklärung in einer 3-Kammer-Ausfaulgrube in die Güllegrube eingeleitet werden und zudem der Klärschlamm ordnungsgemäß beseitigt wird (Anlieferung beim Abwasserzweckverband).
Formular für die Einzugsermächtigung:
Bitte lassen Sie uns das Formular im Original (per Post oder Abgabe im Rathaus) zukommen. Bei einer Zusendung per Fax oder E-Mail wird die Einzugsermächtigung unwirksam.
Erläuterungen:
Wir möchten den umfangreichen Zahlungsverkehr so rationell und für Sie so bequem wie möglich gestalten. Daher bieten wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren an. Mit Ihrer Teilnahme können Sie wesentlich zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beitragen und nutzen zudem folgende Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens:
- Ausfüllen von Überweisungsaufträgen und der Weg zu Ihrem Bankinstitut entfällt.
- Beträge werden von uns termingerecht mit für Sie eindeutig zuzuordnendem Verwendungszweck eingezogen.
- Für Sie entfällt somit die Terminüberwachung.
- Mahnungen mit zusätzlichen Kosten wegen verspäteter Zahlung werden grundsätzlich vermieden.
- Das Lastschrifteinzugsverfahren ist für Sie kostenlos. Die Marktkasse trägt eventuelle Stornierungsgebühren, wenn ein Fehler der Gemeinde Anlass für die Rückbuchung war.
- Rückbuchungen und Rückfragen zu nicht eindeutig zuordenbaren Zahlungen entfallen.
Sollten Sie einen Vorgang trotz unserer Hilfe nicht nachvollziehen können, haben Sie die Möglichkeit der Lastschrift zu widersprechen. Die Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat kann zudem jederzeit widerrufen werden.
Wir bitten Sie zu beachten, dass uns Änderungen der Bankverbindung umgehend mitzuteilen sind. Zudem ist auf die erforderliche Deckung des Einzugskontos zu achten um Rückbuchungen (ggf. mit Gebühren) durch Ihr Bankinstitut zu vermeiden.
Aufgrund der Bestrebung hin zu einer noch effizienteren Abwicklung des Zahlungsverkehrs, würden wir uns daher freuen, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Senden Sie uns hierzu das oben stehende Formular ausgefüllt und unterschrieben im Original (kein Fax oder E-Mail) zurück.
Kontakt für Fragen:
Kassenverwaltung
Herr Pach
Tel.: 08373 299-38
E-Mail
Die Friedhofssatzung einschließlich der Gebührensatzung ist in der Rubrik Satzungen und Verordnungen abrufbar.
Allgemeine Informationen
Durch das jeweils zuständige Finanzamt wird der maßgebende Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. Der Markt Altusried ist an den Gewerbesteuermessbescheid gebunden.
Auf Basis des Gewerbesteuermessbescheides wird sodann vom Markt Altusried der Gewerbesteuerbescheid erstellt. Dabei wird der Messbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert. Die sich daraus errechnete Gewerbesteuer wird per Bescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt.
Eine Herab- bzw. Höhersetzung der Vorauszahlungen kann nur direkt über das zuständige Finanzamt beantragt werden.
Fälligkeit der Gewerbesteuer
Die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer werden in vier Raten fällig, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres. Abweichend hiervon werden nach entsprechender Veranlagung des betreffenden Jahres weitere Fälligkeiten per Bescheid festgelegt.
Hebesatz
Der Hebesatz in der Gemeinde Altusried beträgt 330%.
Corona-Krise: Stundungsantrag
Um die durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, bietet der Markt Altusried die Möglichkeit der zinslosen Stundung. Dies ist nur für unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vorgesehen. Den entsprechenden Stundungsantrag können Sie hier herunterladen:
Allgemeine Informationen
Die Grundsteuer unterteilt sich in die
- Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke und
- Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke.
Das Finanzamt Kempten ermittelt für jedes Grundstück im Gemeindegebiet Altusried den Eigentümer und errechnet den Grundsteuermessbetrag, welcher Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist.
Der Markt Altusried ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Kempten gebunden. Auf Basis des Grundsteuermessbescheides wird sodann vom Markt Altusried der Grundsteuerbescheid erstellt. Dabei wird der Messbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert. Die sich daraus errechnete Grundsteuer wird per Bescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt. Dieser Bescheid gilt auch für die kommenden Jahre unverändert fort, bis der jeweilige Eigentümer einen neuen Bescheid erhält.
Sofern sich die Berechnungsgrundlagen ändern sollten (z.B.: Grundsteuermessbetrag, Eigentümerwechsel, Änderung des Hebesatzes), setzt der Markt Altusried die Grundsteuer in einem neuen Bescheid fest.
Fälligkeit der Grundsteuer
Die Jahressteuer wird in vier Raten fällig: jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch am 01.07. eines Jahres in einer Summe entrichtet werden.
Hebesätze in der Gemeinde Altusried
- Grundsteuer A: 320%
- Grundsteuer B: 375%
Hinweis bei Eigentümerwechsel
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d.h. alle Änderungen (bspw. Verkauf, Schenkung) innerhalb eines Jahres werden erst zum 01.01. des Folgejahres durch das Finanzamt berücksichtigt. Auf den Zeitpunkt der Umschreibung hat der Markt Altusried keinen Einfluss. Folglich bleibt bei einem Verkauf während des Jahres der bisherige Eigentümer für das komplette Kalenderjahr steuerpflichtig.
Die langjährig entwickelte Reform der neuen Grundsteuer befindet sich inzwischen auf der Zielgeraden. Ab dem 01. Januar 2025 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden auf der Basis der neuen Berechnungsgrundlagen. Anhand der abgegebenen Grundsteuererklärung setzt das Finanzamt mit Bescheid den für die Gemeinden maßgeblichen neuen Grundsteuermessbetrag fest.
Die Grundsteuererklärung war grundsätzlich bis zum 30. April 2023 abzugeben. Sofern Sie bislang noch keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben haben sollten, bitten wir Sie dies zeitnah nachzuholen, da andernfalls durch das Finanzamt in den nächsten Wochen eine Schätzung des Steuermessbetrages vorgenommen wird.
Sofern Ihnen der neue Messbetragsbescheid bereits vorliegen sollte, bitten wir Sie bei Unstimmigkeiten um entsprechende Prüfung sowie bei Bedarf um direkte Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt. Bei einem offensichtlichen Fehler bietet sich ggf. auch die Abgabe einer sog. Grundsteueränderungsanzeige an (Vordruck BayGrSt 5). Dadurch kann möglicherweise vermieden werden, dass im Einzelfall ab 2025 eine zu hohe Grundsteuer festgesetzt wird. Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Markt Altusried zu den einzelnen Festsetzungen durch das Finanzamt keine Auskünfte geben kann.
Über die jeweilige finanzielle Auswirkung der Grundsteuerreform kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da diese individuell und je nach Grundstücks- und Wohnfläche des betreffenden Objektes verschieden ist. Zudem müssen in diesem Zusammenhang auch noch die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 neu bestimmt werden.
Sie können sich hier online zur Hundesteuer anmelden oder sich davon abmelden. Der Dienst wird von unserem Servicepartner Komuna zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Informationen:
Der Markt Altusried erhebt gemäß der gemeindlichen Hundesteuersatzung eine Hundesteuer. Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandssteuer und fällt für jeden Hund, welcher über vier Monate alt ist, an.
Die Hundesteuer beträgt
- für den ersten Hund 75,00 Euro,
- für den zweiten Hund 135,00 Euro
- und für jeden weiteren Hund 175,00 Euro.
Für den ersten Hund im Außenbereich wird eine Steuerermäßigung gewährt.
Auf Antrag, können sich Hundehalter unter bestimmten Voraussetzungen (siehe § 2 der Hundesteuersatzung) von der Hundesteuer befreien lassen. Hierzu sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Hunde sind von Hundehaltern/Eigentümer unaufgefordert bei dem Markt Altusried anzumelden.
Der Markt Altusried erstellt jedes Jahr einen Bescheid über die Hundesteuer. Hieraus ist auch der entsprechende Fälligkeitstermin ersichtlich.
Hundesteuersatzung:
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
(Fassung vom 05.12.2022 - gültig ab 01.01.2023)
Die Kostensatzung mit Kommunalem Kostenverzeichnis enthält die Gebühren und Auslagen für alle Amtshandlungen.
Kostensatzung mit Kommunalem Kostenverzeichnis (pdf) (Fassung vom 29.07.2022)
Allgemeine Informationen
Die Wasser-/Abwassergebühren werden jährlich für den Abrechnungszeitraum 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres gegenüber dem Gebührenpflichtigen per Bescheid festgesetzt. Bei der Abrechnung werden dabei die bereits geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt. Der sich daraus ergebende Abrechnungsbetrag wird am 15.11. eines Jahres zur Zahlung fällig. Gleichzeitig werden auf Basis des aktuellen Verbrauchs die Vorauszahlungen für den kommenden Abrechnungszeitraum festgesetzt, welche zum 15.02., 15.05. und 15.08. des Folgejahres fällig sind.
Für die Abrechnung der Wasser-/Abwassergebühren ist der aktuelle Stand des Wasserzählers ausschlaggebend. Die Zähler werden dazu üblicherweise jeweils im September von durch den Markt Altusried beauftragte Personen abgelesen. Sofern ein Wasserzähler z.B. wegen Abwesenheit nicht zugänglich sein sollte und somit nicht abgelesen werden kann, ist der entsprechende Zählerstand vom Eigentümer selbst an den Markt Altusried zu melden (per Post durch die Ablesekarte oder über die Homepage des Marktes Altusried). Sofern keine Meldung an den Markt Altusried erfolgt, wird der Verbrauch geschätzt.
Hinweis bei Eigentümerwechsel
Der Markt Altusried setzt auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs bis zur Übergabe des Objekts die Wasser-/Abwassergebühren gegenüber dem bisherigen Eigentümer fest. Hierzu muss dem Markt Altusried der Zählerstand mitgeteilt werden.
Gebührenhöhe:
Verbrauchsgebühr Wasser:
0,97 € (netto) pro m³ Wasser zzgl. 7% Mehrwertsteuer.
Hinzu kommt eine Grundgebühr, die von der Größe des eingebauten Wasserzählers abhängt.
Einleitungsgebühr Abwasser:
2,64 € pro m³ Abwasser.
Weitere Informationen finden Sie in der Wasserabgabesatzung, der Entwässerungssatzung und den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen auf der Seite Gemeindliche Satzungen und Verordnungen.
Dieses Serviceangebot steht von Anfang September bis Anfang Oktober zur Verfügung.
Kontakt
Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu den gemeindlichen Steuern und Gebühren.
Ihre Ansprechpartnerin in der Finanzverwaltung im Rathaus:
Christine Kozel
Tel. 08373 299-39
E-Mail schreiben
Bankverbindung
Die Konten des Marktes Altusried:
Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG
BIC: GENODEF1DTA
IBAN: DE06733692640000112470
Sparkasse Allgäu
BIC: BYLADEM1ALG
IBAN: DE71733500000310023031